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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die DUPI Briefdienst GmbH befördert Güter und Briefe.

2. Die Gütertransporte unterliegen den allgemeinen Güternahverkehrsbedingungen (AGNB) in der jeweils  aktuellen Fassung. Von diesen AGB und den AGNB abweichende Regelungen besitzen nur Gültigkeit, wenn dem Auftraggeber diese schriftlich vom Briefdienst Greven bestätigt werden.

3. Die Briefbeförderung erfolgt lt. Post Gesetz (PostG) bzw. im Rahmen der, von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) erteilten Lizen für Briefdienstleistungen mit der Nummer 385.

4. Befördert werden generell alle Güter und Briefe, die sich zum transportieren mit dem Fahrrad eignen. Ausgenommen bleibt die Beförderung von Personen, Bargeld, Schmuck, Gefahrengüter sowie verderbliche Transportgüter.

5. Es obliegt dem Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, die zu transportierenden Güter und Briefe in einer zum Transport geeigneten Verpackung regensicher zu übergeben. Sämtliche zu transportierende Güter und Briefe sind vom Absender vollständig mit Absender und Empfänger deutlich lesbar zu adressieren.

6. Gegenstand des Gütertransportauftrages ist die Abholung und Ablieferung der zu befördernden Güter an den Empfänger oder an einen zum Empfang berechtigten Dritten. Soweit nicht speziell vom Auftraggeber anders gefordert, sind alle unter der Empfangsadresse angetroffene Personen zum Selbigen berechtigt. Der Absender muss dem Transportgut ein Übergabevordruck beifügen, bei Zuwiderhandlungen entfällt jede Haftung gegenüber der DUPI Briefdienst GmbH. Jede Haftung entfällt gegenüber der DUPI Briefdienst GmbH, wenn erkennbare Schäden nicht unverzüglich dem Kurier und/oder der Zentrale angezeigt werden.

7. Gegenstand der Briefbeförderung ist die Abholung vom Auftraggeber.Soweit nicht anders vom Auftraggeber gefordert, erfolgt die Zustellung im Einzugsbereich des Empfängers (u.a. Briefkasten) innerhalb der jeweils aktuellen Zustellorte.

8. Das Beförderungsentgeld richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste für und Briefdienstleistungen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Barzahlung ist das Beförderungsentgeld sofort vom Auftraggeber an den Kurier bzw. im Büro zu entrichten. Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug auf das Konto der DUPI Briefdienst GmbH zu überweisen.

9. Die Haftung für Briefe bei nachgewiesener Abholung ist im Rahmen der erteilten Lizenz der RegTP auf das Verfehlen der Zustellzeitzieles auf 2 € per Stück beschränkt, höchstens jedoch 25 € pro Kunde im Monat. Für Briefinhalte ist die Haftung generell ausgeschlossen.

10. Sämtliche Transportaufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der DUPI Briefdienst GmbH. Für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird der Gerichtsstandort Stadt Greven vereinbart.

11. Ansprüche gegen der DUPI Briefdienst GmbH oder die von ihm beauftragten Fahrer/innen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches, spätestens mit Ablieferung des zu transportierenden Gutes bzw. Briefes.

12. Information über Verbraucherschlichtung: Die Firma Dupi Briefdienst GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster, (Telefon 0251 707-0 | Telefax: 0251 707-325) verhandelt werden.